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08-09-2015

Verordnung (EU) Nr. 655/2014 vom 15. Mai 2014: Kontenpfändung in Europa

Verordnung (EU) Nr. 655/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Einführung eines Verfahrens für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung im Hinblick auf die Erleichterung der grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen in Zivil- und Handelssachen.

Verordnung (EU) Nr. 655/2014 vom 15. Mai 2014: Kontenpfändung in Europa

Die Verordnung (EU) Nr. 655/2014 trat am 17. Juli 2014 in Kraft, zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union. Sie gilt ab dem 18. Januar 2017 mit Ausnahme des Artikels 50, der ab dem 18. Juli 2016 gilt.

Diese Verordnung (EU) Nr. 655/2014 wird zweifellos bereits bestehende europäische Rechtsinstrumente in Sachen Schutz grenzüberschreitender Forderungen ergänzen: Europäischer Vollstreckungstitel, Europäisches Mahnverfahren und europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen.

Veröffentlicht am 27/06/2014 im Amtsblatt der Europäischen Union.

Siehe Verordnung

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