Bestimmung und Anwendung des auf den konkreten Fall anwendbaren internationalen Rechts.
Verfahren zur Geltendmachung und Vollstreckung von Forderungen. Unlauterer Wettbewerb. Auflösung zivil- und handelsrechtlicher Verträge.
Beratung beim Abfassen von Testamenten und Erbverträgen. Abwicklung von Erbschaften und Erbauseinandersetzungen. Erbschafts- und Testamentsverfahren.
Vermögensverhandlung und Familienauseinandersetzungen. Trennungsverfahren, Scheidungen. „Parejas de hecho“ (eingetragene Partnerschaften). Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen in Spanien und im Ausland. Anwendung des internationalen und des EU-Rechts. Entmündigungen und Vormundschaften.
Errichtung, Umwandlung und Liquidation von Gesellschaften. Gesellschafterverträge. Unternehmensgründungen, Startups.
Verhandlung und Abschluss von Immobilieninvestitionen. Pacht- und Mietverträge. Visabeantragung der Goldenen Visa.
Auf den spezifischen wirtschaftlichen Bereich abgestimmte Handelsverträge, Kaufverträge, Distributions- und Handelsvertreterverträge, Vertraulichkeitsvereinbarungen, Yachten, etc.
Steuer-, Finanz- und arbeitsrechtliche Beratung.
Ämter- und Geschäftsbesorgungen.
Auf diesem Wege möchte ich Sie darüber informieren, dass ich ab dem 8. Januar 2018 meine Tätigkeit als Abogada in der Kanzlei Augusta Abogados in Barcelona weiterführen werde.
Weiterlesen
Das Seminar „Klauseln zur Geltendmachung von Hypothekenkosten“ wurde vom Sepin Verlag in Barcelona veranstaltet.
Weiterlesen
Das Seminar „Klauseln zur Geltendmachung von Hypothekenkosten“ wurde vom Sepin Verlag in Barcelona veranstaltet.
Weiterlesen
Das Gesetz per Dekret 12/2017 vom 3. Juli, welches das Recht des geistigen Eigentums modifiziert (Gesetz per Dekret 1/1996 vom 12. April), tritt am 1. August 2017 in Kraft. Das geistige Eigentum schützt und reguliert die Rechte des Autors in Spanien, beispielsweise das Recht des Verfassers die Herstellung von Kopien seiner Arbeit zu genehmigen oder zu verbieten.
Weiterlesen
Die EU- Verordnung (EU) 2016/679, wird am 25. Mai 2018 in Kraft treten und folglich sollte Spanien das neue Datenschutzschutzgesetz- Organic Law of Protection of Data (LOPD) genehmigt haben um es in nationales Recht umzusetzen. Der erste Entwurf enthält bereits mehrere Anordnungen mit einigen umschweifenden Neuerungen.
Weiterlesen