Das Gesetz per Dekret 12/2017 vom 3. Juli, welches das Recht des geistigen Eigentums modifiziert (Gesetz per Dekret 1/1996 vom 12. April), tritt am 1. August 2017 in Kraft. Das geistige Eigentum schützt und reguliert die Rechte des Autors in Spanien, beispielsweise das Recht des Verfassers die Herstellung von Kopien seiner Arbeit zu genehmigen oder zu verbieten.
Das Recht Privatkopien verbieten zu können ist durch die Richtlinie 2001/29 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates, eingeschränkt worden. Um einen gerechten Ausgleich zu schaffen, soll dem Rechteinhaber eine Entschädigung aus dem Staatshaushalt zur Verfügung gestellt werden. In Kraft bleiben die Regelungen für private Vervielfältigungen.
Es gibt vielfältige Neuerungen, die sich aus der Ersetzung des derzeitigen Modells der Entschädigung ergibt. Diese werden aus dem Staatshaushalt finanziert und an Hersteller und Händler von Anlagen, Geräten und Medien-Produktionen bezahlt. Einige Neuerungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
In Fällen, in denen die bisherige Regelung ihre Wirkung verloren hat, haben die Berechtigten keine Möglichkeit ihre Entschädigung zu erhalten.
Darüber hinaus, liegt ein Verstoß gegen europäisches Recht vor und erfordert daher ein sofortiges Gesetzgebungsverfahren mit einem Dringlichkeitsprogramm, das die parlamentarische Genehmigung von Gesetzen vorsieht.