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10-07-2017

VERORDNUNG (EU) 2016/679, SCHUTZ DER PERSÖNLICHEN DATEN

Die am 25. Mai 2018 in Kraft tretende Verordnung (EU) 2016/679, Schutzpersonenbezogener Daten, wird gesteigerte Verpflichtungen von Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung zur Folge haben. Diverse Neuheiten, sind auf einen höheren Schutz der persönlichen Daten der Nutzer ausgerichtet.

Die Neuheiten können in folgenden Punkten zusammengefasst werden:

- Diese gelten nicht nur für, in der Europäischen Union ansässige Unternehmen, sondern auch für all jene, die Daten nutzen um Bügern der Europäischen Union Waren und Dienstleistungen anzubieten.

- Bis dato benötigten viele Unternehmen lediglich die stillschweigende Zustimmung, um die personenbezogenen Daten nutzen zu können. Von nun an wird eine tatsächliche Aussage bzw eine ausdrückliche Zustimmung vom Nutzer verlangt werden müssen. Folglich werden alle bis dahin erteilten Zustimmungen nichtig, wenn sie nicht die in der Verordnung festgelegten Anforderungen erfüllen.

- Die Zustimmung kann wirksam erst ab 16 Jahren erteilt werden. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten diese Altersgrenze bis auf 13 Jahre herabsenken (im Moment liegt sie in Spanien bei 14 Jahren).

- Unternehmen müssen die Art und Weise ihrer Datenerlangung offen legen; ob ihr System den Anforderungen der Verodnung entspricht und folglich auch, ob sie ihr bisheriges System weiter nutzen können. 

- Die Unternehmen, die für die Daten anderer Unternehmen verantwortlich sind, haben zusätzliche Verpflichtungen, wie die Pflicht zur Aufzeichnung der Datenverarbeitung; der Benennung eines „Datenschutz Delegierten“ und der Einhaltung der Anforderungen der Verordnung auch mit ihrem Vertrag mit den Unternehmen.

Die Bedeutung ergibt sich nicht nur aus den zuvor erwähnten Neuheiten, sondern auch aus der aktiven Verantwortlichkeit von Unternehmen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten; den Verhaltensbestimmungen; den Mitteilungspflichten über Datenschutzverletzungen; der Aufrechterhaltung der Aufzeichnungspflicht oder der Folgenabschätzung zum Datenschutz.