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14-10-2015

Reform der Zivilprozessordnung vom 7. Januar 2000 (Ley 1/2000, de 7 de enero de Enjuiciamiento Civil)

Gesetz 2/2015, vom 5. Oktober. Spanischer Staatsanzeiger (BOE) vom 6. Oktober 2015.

Wesentliche Neuheiten: 

  1. Einführung der Informationstechnologien und Kommunikation bei Prozesshandlungen mit der Justizverwaltung ab dem 1. Januar 2016
  2. Änderung bestimmter Funktionen des Prozessvertreters “Procurador” 
  3. Verbesserung der Bearbeitung beim “juicio verbal“ und anderen Verfahren
  4. Anpassungen bei der Regelung des Mahnverfahrens und bei der Vollstreckung von Schiedssprüchen 
  5. Verkürzung der Verjährungsfristen
  6. Verfassungsgemäße Anpassung der Gerichtsgebühren 

 

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