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15-02-2017

NEUES GESETZ IN KATALONIEN: ZIVIL VERPFLICHTUNGEN UND VERTRAGSRECHT

Neues sechstes Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches von Katalonien Durch das Gesetz 3/2017 vom 15. Februar hat das katalanische Parlament das neue sechste Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches von Katalonien verabschiedet. In diesem geht es um Verpflichtungen und Verträge und um Modifikationen der anderen fünf Bücher. Das Ziel des Gesetzes ist es, die Regelung der Kauf-, Tausch- und Geschäftsbesorgungsverträge zu beschließen, die Verträge, die durch spezielle Gesetze geregelt werden, zu inkorporieren und modifizieren und das Sammelwerk des katalanischen Zivilrechts zu ersetzen.

Innerhalb der Reformen ist insbesondere die gemeinsame Regelung des Kaufvertrages - als Musterbeispiel der Austauschverträge - ohne zwei separate Texte für jeweils den regulären Kaufvertrag und den Verbrauchsgüterkauf zu verfassen, hervorzuheben. Dies hat das Ziel, eine integrative Interpretation des Kaufvertrages unbeschadet der Regelungen im Verbrauchergesetz von Katalonien zu fördern.
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2018 in Kraft, mit einigen Ausnahmen, die am 1. März 2017 in Kraft treten.