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28-07-2015

Neuerungen im spanischen Erbschafts-und Schenkungssteuerrecht

Vor 2015 mussten in Spanien Nicht-Residente wegen der geltenden Gesetzgebung einen höheren Betrag an Erbschafts- und Schenkungssteuer als Inländer zahlen. Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 3. September 2014 entschieden, dass diese bisherige unterschiedliche Besteuerung von Residenten und Nicht-Residenten eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung darstellt.

Rückerstattung:
Nicht-Residente haben jetzt kraft dieser europäischen Entscheidung Anspruch auf Rückerstattung des seinerzeit zu viel gezahlten Betrages.
Der Antrag auf Rückerstattung kann innerhalb von vier Jahren nach Ablauf der Abgabefrist zur Einreichung der Erbschaftssteuererklärung oder nach der nicht fristgerechten Abgabe gestellt werden.

Erstattungsanspruch:

Ein Erstattungsanspruch gegen die spanische Verwaltung aufgrund der Staatshaftung bei der Europarechtsverletzung kommt in Frage, wenn die Verjährung bereits eingetreten ist, d.h. vier Jahre nach Abgabe der Erbschaftssteuererklärung. Dieser Anspruch kann bis zum 10. November 2015 geltend gemacht werden.

Siehe Beschluss (EU)

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