Am 30. März 2017 wurde im Amtsblatt der Regionalregierung von Katalonien das Haushaltsgesetz und das Gesetz über fiskalische, finanzielle und administrative Maßnahmen bezogen auf den geprüften Jahresabschluss 2017, welches kürzlich von dem regionalen Parlament verabschiedet wurde, veröffentlicht.
Innerhalb der in den erwähnten Gesetzestexten enthaltenen fiskalischen Maßnahmen, sind insbesondere folgende wichtig:
Die Regelung der Möglichkeit, die Zahlung der Schulden bezüglich der Erbschaftssteuer bis zu 5 Jahre aufzuschieben und eine vorher zu leistende angemessene Sicherheit, die in den Fällen geleistet werden muss, in denen im Erbschaftsinventar nicht genügend leicht verwertbare Vermögenswerte aufgelistet sind.
Erhöhung des für die entgeltliche Übertragung von Vermögen geltenden Steuersatzes bei Immobiliengeschäften, wenn der Wert der Immobilie die Schwelle von 1.000.000 Euro überschreitet. In diesen Fällen gilt ein Steuersatz von 11% (anstatt 10%) für den Betrag, um den der Wert diese Schwelle überschreitet.
Erhöhung des für die Stempelsteuer geltenden Steuersatzes (variabler Betrag) bezüglich der notariellen Urkunden bei Immobiliengeschäften, die mehrwertsteuerpflichtig und steuerbefreit sind, bei denen aber auf die Befreiung von der Steuerpflicht verzichtet wird. Dieser Steuersatz bewegt sich zwischen 1,8% und 2,5%.
Der Großteil der hier erwähnten Reformen treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.