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20-01-2017

Königliches Dekret- Gesetz 1/2017 vom 20. Januar über dringende Massnahmen des Verbraucherschutzes in Hinblick auf Grundklauseln.

Genehmigt das königliche Dekret über dringende Massnahmen des Verbraucherschutzes in Hinblick auf rechtswidrige Grundklauseln.

Seit Montag, 23. Januar, kann der Verbraucher eine Beschwerde bei seiner Bank einreichen. Sobald empfangen, muss das Unternehmen dem Verbraucher die Rechnung des  Betrages der Rückerstattung, einschliesslich Zinsen zu senden oder alternativ die Gründe, warum sie der Auffassung ist, dass die Forderung nicht begründet ist. Nach dem Erhalt der Mitteilung muss der Verbraucher zum Ausdruck bringen, ob er mit der Berechnung des Betrages der Rückerstattung einverstanden ist und ob das Unternehmen die Rückerstattung in Bar tätigen soll. Der gesamte Prozess wird innerhalb einer Frist von 3 Monaten durchgeführt werden.

Sie können den Original Text des königlichen Dekrets im folgenden Link nachlesen:

http://www.boe.es/diario_boe/txt.php?id=BOE-A-2017-653