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31-07-2015

Gesetz 29/2015 vom 30. Juli, über internationale Zusammenarbeit der Justiz in Zivilsachen (Ley 29/2015 de 30 de julio, de cooperación jurídica internacional en materia civil)

Gesetz 29/2015 vom 30. Juli, über internationale Zusammenarbeit der Justiz in Zivilsachen (Ley 29/2015 de 30 de julio, de cooperación jurídica internacional en materia civil)

Bis dato existierte kein Gesetz über internationale Zusammenarbeit der Justiz in Zivilsachen. Die spanische Rechtsordnung verlangte bei Nichtbestehen internationaler Verträge oder Übereinkommen, dass wechselseitige Gegenseitigkeit nachgewiesen oder angeboten wurde. Fortan wird die ausnahmsweise Anwendung spanischen Rechtes zugelassen, wenn ausländisches Recht nicht nachgewiesen werden konnte.


Hervorzuheben bei diesem Gesetz ist die Regelung des Exequatur, der Nachweis ausländischen Rechts, die internationale Rechtshängigkeit und die Möglichkeit der direkten Zustellung an den Beklagten.

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