Katalanisches Gesetzesdekret (Decreto Ley) 3/2015 vom 6. Oktober zur Änderung des Landesgesetzes Ley 25/2010 vom 29. Juli des zweiten Buchs des Zivilgesetzbuches von Katalonien in Bezug auf die Einrichtung des Registers für stabile Partnerschaften (Amtsblatt der Landesregierung Katalonien (DOGC) vom 08/10/2015) In Kraft getreten am: 08/10/2015.
Durch diese Rechtsnorm soll die Gleichbehandlung der stabilen Partnerschaften in Sachen zivile Rechte, welche diese in Katalonien genießen, auf den Bereich der öffentlichen Rechte ausgeweitet werden, um u. a. den Anspruch auf den Bezug von Witwenrente von der Sozialversicherung zu erleichtern.