Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1329/2014 der Kommission vom 9. Dezember 2014 zur Festlegung der Formblätter nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses.
Am 9. Dezember 2014 hat die Kommission die Durchführungsverordnung erlassen, in der die nach der Erbrechtsverordnung zu verwendenden Formblätter festgelegt sind. Darunter befindet sich das Europäische Nachlasszeugnis. Diese Formulare können ab dem 17. August 2015 verwendet werden.
Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich beteiligen sich nicht an dieser Verordnung. Nachlassverfahren, die von den Behörden dieser drei Mitgliedstaaten bearbeitet werden, unterliegen infolgedessen ausschließlich nationalem Recht. Angelegenheiten, die die Erbschaftsteuer betreffen, sind vom Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen.