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27-01-2017

Der oberste Gerichtshof hebt verschiedene Klauseln in Verbraucherverträgen mit der BBVA und der Banco Popular auf, da er sie für missbräuchlich hält.

Das Urteil 705/2015 vom 23. Dezember des obersten Gerichtshofes erklärt die Klauseln für missbräuchlich in denen die BBVA von den Kreditnehmern die Zahlung von sämtlichen Kosten, Abgaben und Provisionen von den Hypothekendarlehen verlangt.

Sie können das Urteil im folgenden Link nachlesen:

http://www.poderjudicial.es/cgpj/es/Poder-Judicial/Noticias-Judiciales/El-Supremo-anula-varias-clausulas-en-contratos-de-consumidores-con-el-BBVA-y-Banco-Popular-por-considerarlas-abusivas